Notfallplanung

Unternehmer Privat: Auch den Notfall konsequent planen!

Erst bei Eintreten des Ernstfalls, wird den „Leidtragenden“ klar, welche weitreichende Konsequenzen etwa ein Unfall oder gar das Versterben eines nahestehenden Menschen haben kann. Jeder Unternehmer sollte sich mit den vielen Fragen und komplexen Hintergründen in diesem Zusammenhang beschäftigen und auch den vielleicht vorhandenen Notfallplan regelmäßig auf Aktualität prüfen. Viele Fragen stehen im Raum und sollten durch geeignete Berater (Notare, Rechtsanwälte oder durch uns als Nachfolgeberater) gestellt und strukturiert beantwortet werden.

  • Haben Sie als Unternehmer schon einmal durchgespielt, was denn wäre, wenn…?  Wir nennen dieses Planspiel >Sterben auf Probe<.
  • Haben Sie durch geeignete Vollmachten und Vereinbarungen die Vertretung in Innen- und Aussenverhältnis geregelt?
  • Ist durch den Notfallplan das reibungslose Fortsetzen der Geschäfte sicher gestellt, wenn Ihnen etwas passiert?
  • Haben Sie ein Testament, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellt?
  • Haben Sie eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgegeben und wissen Sie, was im Falle Ihres Versterbens für Rechtsfolgen eintreten?

Haben Sie keine Fragen zu diesem komplexen Thema, können wir Sie nur beglückwünschen, wären aber eine Ausnahme. Sollten Sie Beratungsbedarf zu diesem Thema haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung.

Wir freuen uns auf Sie!