Zinssatz Finanzamt auf 1,8% gesenkt!
Nun ist es soweit. Pünktlich im Aufwärtstrend hat der Gesetzgeber die Höhe des Zinssatzes für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen von bislang 6% pro Jahr auf 1,8% pro Jahr gesenkt! Der neue Zinssatz gilt für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2019. Dies haben Bundestag (am 23.06.2022) und Bundesrat (am 08.07.2022) beschlossen. Damit will der Gesetzgeber seiner Verpflichtung aus dem Urteil des BVerfG vom 08.07.2021 nachkommen, die Höhe der Zinsen nach § 233a AO neu zu regeln. Leider versäumt es der Gesetzgeber, bei dieser Gelegenheit auch gleich die Zinsregelungen der AO weitergehend zu reformieren. So bleibt es für alle anderen Zinsarten (z.B. Stundung, Hinterziehung, Prozessführung) bei 6% pro Jahr. Weitere gerichtliche Streitigkeiten sind damit vorprogrammiert.
Mindestlohn 2022
Am 30. Juni 2020 hat die Mindestlohnkommission ihre Empfehlung für die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in den Jahren 2021 und 2022 abgegeben. Die Bundesregierung ist dieser Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt. Im Jahr 2021 gab es demnach zwei Steigerungen und in 2022 steigt der Mindestlohn nochmals in zwei Stufen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt
seit 1. Juli 2022: 10,45 Euro und beträgt
ab 1. Oktober 2020: 12,00 Euro.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des DGB.
Forward-Darlehen – Angebote einholen
Die KfW hat erneut in diesem Monat diverse Zinskonditionen gesenkt. Die Niedrigzinsphase hält scheinbar an, für weiteren deutliche Zinsschritten gibt es nur eine Richtung; aktuell ist nicht mehr mit deutlich sinkenden Zinsen zu rechnen. Holen Sie ein Angebot für Forward-Darlehen ein!
Unternehmer und Kreditnehmer aufgepasst: Investitionen vorziehen und /oder Forward-Darlehen vereinbaren
Ohnehin geplante, fremdfinanzierte Investitionen sollten Sie vorgeziehen! Das mag auch bei Unternehmen das Bilanzbild positiv beeinflussen, planen Sie die Investitionen im ersten Quartal nächsten Jahres, wird unter Umständen durch Rückstellungen die Steuerlast reduziert.
Prüfen Sie unbedingt auslaufende Zinsbindungen (privat und/oder gewerblich); wenn Restschulden bleiben und die Zinsbindung in den nächsten 36 Monaten endet, dann lohnt es sich unbedingt, bei der kreditführenden Bank – oder alternativen Instituten – gezielt nach einen Forwarddarlehen zu fragen. Schaffen Sie sich auf niedrigem Niveau eine feste Kalkulationsgrundlage für die nächsten Jahre und vielleicht ja sogar für die Restlaufzeit Ihres Kredites!
Wir prüfen das Angebot und die Voraussetzungen für Sie!
Zu den aktuellen Konditionen der KfW kommen Sie hier!
Die NRW-Bank wird erfahrungsgemäß nachziehen. Wer in NRW sitzt oder investiert, profitiert von teilweise noch günstigeren Kreditbedingungen, als bei der KfW. Die tagesaktuellen Konditionen der NRW-Bank können Sie hier abrufen!
Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Unternehmer Privat: Auch den Notfall konsequent planen!
Erst bei Eintreten des Ernstfalls, wird den „Leidtragenden“ klar, welche weitreichende Konsequenzen etwa ein Unfall oder gar das Versterben eines nahestehenden Menschen haben kann. Jeder Unternehmer sollte sich mit den vielen Fragen und komplexen Hintergründen in diesem Zusammenhang beschäftigen und auch den vielleicht vorhandenen Notfallplan regelmäßig auf Aktualität prüfen. Viele Fragen stehen im Raum und sollten durch geeignete Berater (Notare, Rechtsanwälte oder durch uns als Nachfolgeberater) gestellt und strukturiert beantwortet werden.
- Haben Sie als Unternehmer schon einmal durchgespielt, was denn wäre, wenn…? Wir nennen dieses Planspiel >Sterben auf Probe<.
- Haben Sie durch geeignete Vollmachten und Vereinbarungen die Vertretung in Innen- und Aussenverhältnis geregelt?
- Ist durch den Notfallplan das reibungslose Fortsetzen der Geschäfte sicher gestellt, wenn Ihnen etwas passiert?
- Haben Sie ein Testament, eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht erstellt?
- Haben Sie eine selbstschuldnerische Bürgschaft abgegeben und wissen Sie, was im Falle Ihres Versterbens für Rechtsfolgen eintreten?
Haben Sie keine Fragen zu diesem komplexen Thema, können wir Sie nur beglückwünschen; Sie wären aber eine Ausnahme.
Sollten Sie Beratungsbedarf zu diesem Thema haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin für eine unverbindliche Erstberatung.
Wir freuen uns auf Sie!